Baustellen gehören zu den unfallträchtigsten Arbeitsbereichen.
Verglichen mit andern Arbeitsumfeldern weisen sie ein vielfach höheres
Gefährdungspotential auf. Der Einsatz von Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinatoren
(SiGeKo) ist seit dem 15.01.1999 durch die Baustellenverordnung
vorgeschrieben. Koordination wird nötig, sobald mehr als eine Firma an
der Durchführung der Baumaßnahme beteiligt ist. Der Koordinator wird
vom Bauherrn bestellt. Zu seinen Aufgaben gehören u. A. die
Vorankündigung des Bauvorhabens bei den Behörden, die Aufstellung des
Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Plans und Kontrollbegehungen der
Baustelle. Der SiGeKo ist in der Regel nicht weisungsbefugt.
Arbeiten in kontaminierten Bereichen
Foto: Glomb
Arbeitsschutz ist speziell auf kontaminierten Standorten (BGR 128) eine
prioritäre Angelegenheit, damit mögliche Gefahren für die Arbeitnehmer
auf ein Minimum reduziert werden können. Grundlage ist eine
Gefährdungsabschätzung des bekannten Schadstoffspektrums unter
Berücksichtigung der eingesetzten Arbeitsverfahren durch einen fachkundigen Koordinator.
Zu seinen weiteren Aufgaben gehören:
– Aufstellen eines baustellenbezogenen Arbeits- und Sicherheitsplanes (A+S-Plan)
– Einweisen der Versicherten in die jeweiligen Gefährdungen/Schutzmaßnahmen der Baustelle
– Überwachen der in den Betriebsanweisungen festgelegten Forderungen
– Veranlassen erforderlicher Gefahrstoffermittlungen und -messungen, Bewertung der Ergebnisse
Zu den Arbeiten in kontaminierten Bereichen zählen z.B.:
– Bauarbeiten auf industriell/ gewerblichem Gelände, auf
dem mit Gefahrstoffen gerechnet werden muss
– die Sanierung von kontaminierten Böden und Gewässern
– die Sanierung von baulichen Anlagen, die durch Gefahrstoffe kontaminiert sind
– vorausgehende Arbeiten zur Erkundung vermuteter Gefahrstoffe
– Maßnahmen zu Brandschadensanierung
Weitere Informationen
Erfahren sie mehr über Sicherheit und Arbeitschutz über die Homepageder Berufsgenossenschaften. Hier können sie den Inhalt der BGR 128 anschauen.