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Nach der Bundes- Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
ist für die Gefährdungsabschätzung beim Wirkungspfad Boden-Grundwasser
der Ort der Beurteilung beim Übergang der ungesättigten zur gesättigten
Zone anzusetzen. Bewertungsgrundlage ist dabei die Sickerwasserkonzentration.
In der Regel werden
zur Ermittlung dieser Sickerwasserkonzentrationen Eluate (z.B. DEV S4
oder Säulenleluate) von Feststoffproben hergestellt. Die Laborverfahren
haben jedoch den Nachteil, dass die
standortspezifischen bodenchemischen Verhältnisse nicht berücksichtigt
werden können. Zudem liefern sie teilweise stark unterschiedliche Werte und
keine zeitliche Auflösung.
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